Schallerzeuger Kat. P1

Schallerzeuger Kat. P1


Schallerzeuger Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände, die vorwiegend der Schallerzeugung dienen. Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen und sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.

Schallerzeuger Kat. P1


Schallerzeuger Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände, die vorwiegend der Schallerzeugung dienen. Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen und sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
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  1. lagernd
    VOLT 1 (60 Stk)
    i
    Schuß:60
    Füllmenge (g):13
    2,00 €
  2. nicht lagernd
    MEGATRESK EXPLO 50 (50 Stk)
    i
    Schuß:50
    Brenndauer (sek):1
    Füllmenge (g):150
    23,90 €
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